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Die Uhr tickt - beeil dich und nimm an einer spannenden Spionagegeschichte kombiniert mit rasanter Action teil! Für die nächsten 48 Stunden (also bis zum 1. April, um 15:00 Uhr) ist der Shooter-Klassiker XIII Spiel als Giveaway auf GOG.COM verfügbar. Um es zu beanspruchen, musst du nur auf den XIII-Banner klicken, der auf unserer Hauptseite zu sehen ist.

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Schizo2015: das bezieht sich ja nicht nur auf den newsletter,sondern man gibt denen ja freie hand,mit meinen daten geld zu verdienen.
Genau da liegt der Hase im Pfeffer: Es geht eben dummerweise auch um Profiling und Tracking.

Das mag im ersten Moment noch harmlos aussehen. Aber das Ding ist halt: Eine Einwilligung hier, eine andere da. Und wenn das Werbenetzwerk welches das Tracking macht auf beiden Plattformen aktiv ist? Führen die Deine Daten dann etwa nicht zusammen?

Spätestens wenn das mit Deiner Suchhistorie bei irgendeiner größeren Suchmaschine zusammengeführt wird, weiß der Anbieter am Ende mehr über Dich als Deine Frau.

In der Regel haben wir das große Glück, dass die meisten Marketingleute ihre Daten selbst nicht gut genug verstehen, um etwas wirklich drastisches damit zu machen und üblicherweise wollen Sie Dir halt auch nur an die Brieftasche und nicht ans Leder.

Aber das ist nicht gottgegeben und je mehr Technik die Trackingdienstleister auffahren, je größer die Datenberge werden, desto klarer wird, dass sich das Glück eben durchaus auch mal wenden kann.

Das müssen auch nicht zwingend super persönliche Daten sein. Es genügt schon wenn Kriminelle eine Kundendatenbank mit detaillierten Kundenprofilen abgreifen und aus den Rückmeldungen des Clients auf Deinem Rechner ablesen können, welche Hard- und Softwarekonfiguration Du hast und ob Du eine durch einen bestimmten Exploit angreifbare Softwareversion betreibst.
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Schlaumayr: PS: Wusste gar nicht, dass der Titel noch im Original erhältlich ist, seit es das Remake gibt oO?!
Wenn ich mir die Reviews so anschaue ist das vielleicht auch besser so ;)
Das Remake scheint bei den Fans nicht so gut angekommen zu sein.

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Berzerk2k2: Das passiert heutzutage doch sowieso. Egal ob man will oder nicht.
Davor schützt Dich die Europäische Datenschutzgrundverordnung - solange die Kundschaft nicht einfach überall drauf klickt. Denn Deine persönliche Einwilligung trumpft natürlich alles.

Ein Anbieter kann den Schutz der DSGVO komplett ignorieren - wenn er Deine explizite Einwilligung dazu hat.
Post edited March 30, 2021 by Nervensaegen
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Nervensaegen: Davor schützt Dich die Europäische Datenschutzgrundverordnung - solange die Kundschaft nicht einfach überall drauf klickt. Denn Deine persönliche Einwilligung trumpft natürlich alles.

Ein Anbieter kann den Schutz der DSGVO komplett ignorieren - wenn er Deine explizite Einwilligung dazu hat.
Klingt in der Theorie erstmal schön, in der Praxis aber wird auf die DSGVO gesch***en wo es nur geht. Irgendwer wird irgendwo immer irgendwas mit deinen Daten oder den Daten von anderen Menschen machen. Das lässt sich in der Welt in der wir heute leben nicht zu 100 % verhindern, denn am Ende siegt immer das, wovon die Menschen nie genug bekommen können: Geld. Aber genug von diesem Thema. Bleibt natürlich jedem selber überlassen, ob er/sie zugreift oder nicht. Ich respektiere beide Seiten.

Zum Giveaway: Ein netter Shooter der Spaß macht und dem Remake in jeder Hinsicht überlegen ist. Kein perfektes Games, aber auch weit entfernt von einem Totalausfall. Sollte man als FPS Fan durchaus mal gespielt haben.
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Berzerk2k2: Klingt in der Theorie erstmal schön, in der Praxis aber wird auf die DSGVO gesch***en wo es nur geht. Irgendwer wird irgendwo immer irgendwas mit deinen Daten oder den Daten von anderen Menschen machen. Das lässt sich in der Welt in der wir heute leben nicht zu 100 % verhindern, denn am Ende siegt immer das, wovon die Menschen nie genug bekommen können: Geld.
Kann es sein, dass Du für einen Mobilfunkanbieter arbeitest? ;)

Sooo pauschal würde ich das nämlich nicht sagen. Natürlich hast Du immer ein paar Papenheimer dabei die auf alles pfeifen. Aber: Die DSGVO hat in der Breite dennoch viel Gutes und (zumindest bei allen Anbietern mit denen ich beruflich zu tun habe) viele sehr konkrete Maßnahmen bewirkt.

Inzwischen fragen im B2B/Fullfilment eigentlich alle Vertragspartner stets nach Datenschutz. Dadurch war für Datenschutz plötzlich ein Budget da.

Anfangs wurde die DSGVO als Bürde empfunden - inzwischen erkennt man sie auch als Chance und Standortvorteil. Man kann mit nachweislich gutem Datenschutz bei B2B ganz gut punkten - und auch Privatkunden finden es zunehmend wichtig zu wissen, dass mit ihren Daten kein Schindluder getrieben wird.

Zwar wäre es falsch anzunehmen, damit wäre jetzt alles im grünen Bereich, aber die DSGVO hat viel bewirkt.

Aus 20 Jahren IT habe ich eines gelernt: Wenn wir was für unsere Kunden tun wollen brauchen wir ein Budget. Und ein Budget bekommen wir nur, wenn es seitens der Kunden und des Gesetzgebers wirtschaftlichen Druck gibt.

Dieser Druck entsteht nicht, wenn Kunden immer alles anklicken, was nicht bei 3 auf dem Baum ist. ;)

Was nun das Spiel angeht: Ja, schlecht ist es nicht. Allerdings kostet es zum Vollpreis sowieso nur 6€ bzw 2€ mit dem sonst üblichen Rabatt. Sooo billig brauche ich meine Daten nun wirklich nicht verkaufen ;P
Post edited March 30, 2021 by Nervensaegen
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Schizo2015: habe auch dankend abgelehnt,weil ich meine daten nicht dafür hergebe,schade,dass sie nur noch so spiele "verschenken".
Wow, stimmt, da war irgendwas. Da muss ich selbst als sonst sehr kritischer Geist, dem ja was weiß ich was für eine Verschwörungstheorie-Mentalität (man erinnere sich an den "Was wir über Cyberpunk 2077 bisher wissen"- Thread) unterstellt wurde, zugegeben, dass ich gar nicht mehr weiß, was man da jetzt plötzlich an Daten offenbaren muss. Hab ich echt vergessen.

Aber ich finds gut, dass es kritische Stimmen gibt und finds immer blöd, wenn so jemand von Haus aus immer gleich angegriffen wird. Denn ich seh die GOG-Community auch bei Spielebewertungen als sehr hilfreich und hilfsbereit an und gerade in den Wertungen seh ich immer viel Kritik, teils auch z.B. daran welch eine Version GOG anbietet. Warum ist man da so offen und bei Kommentaren wird teils gleich auf die Leute, die Kritik üben gleich verbal eingedroschen.

Ich gebs bei mir zu, dass ich bei kostenlosen Titeln bei GOG und Co. auch immer zugreif, aber im Gegensatz zu Epic, wo ich das z.B. auch mache (aber dort immer nur die nötigen Cookies zulasse und auch keinen Google- Apple oder sonst was -Account zum Einloggen sondern einen Epic Account benutze) hab ich bei GOG zig Spiele gekauft, bei Epic z.B. noch kein Einziges. (Will jetzt aber nicht GOG mit Epic vergleichen, denn Epic denk ich arbeitet da eher mit EA Origin- Cookie-Methoden, aber dafür kenn ich mich mit der Tehchnik zu wenig aus und will keine Diskussion entfachen.

Wollte mich eigentlich nur für XIII bedanken, dass ich noch auf Discs hab (war 2005 bei meiner Geforce 6800 dabei und hab ich schon damals durchgespielt) und hab das hier gelesen und musste da mal ein bischen trotz Ahnungslosigkeit welche Daten denn gesammelt werden für Schizo2015 Partei ergreifen, denn wenn GOG kein Ort ist wo man auch mal Kritik äußern darf, was soll das Ganze dann überhaupt? Dachte das alles ist hier etwas alternativer und nicht nur offen für Meinungen im Sinne von "Kriegst doch was kostenlos, was beschwerst Du Dich?" ist.

Kann ja nicht nur zu Selbstbeweihräucherung dienen Kommentare abzugeben, denn wenn jeder nur "Danke" reinschreiben darf kann man es ja auch gleich durch einen "Daumen hoch"-Button ersetzen.
Super es gibt nur nen Code zum Einlösen und nicht wie sonst automatisch. Da ich den Google Kram blockiere werde ich seit Monaten immer sofort ausgeloggt und gesperrt wenn ich auf die GoG Webseite gehe. Ich löse auch diese Rabattcodes nicht mehr ein. 2x Captchas lösen weil ich ja nen Bot bin damit ich paar Cent spare. Nein danke. Über Galaxy kann man leider keine Codeseiten aufrufen. Na dann auch egal... wer mein Geld nicht will muss schon zu viel haben...

Früher hab ich hier blind gekauft, die Zeiten sind vorbei, aber solange Geld da ist sind einem die Kunden ja egal.
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Berzerk2k2: Man kann doch den Newsletter jederzeit wieder in den Subscription Settings abstellen, wenn man den nicht erhalten will. Game eintüten, Newletter abstellen und alles sollte ok sein.
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Schizo2015: das bezieht sich ja nicht nur auf den newsletter,sondern man gibt denen ja freie hand,mit meinen daten geld zu verdienen.
Nein, das macht man nicht bzw. hat es vorher schon getan: Als Inhaber eines aktiven GOG-Kontos hast du deren Datenschutzbestimmungen bereits zugestimmt. Die ich btw nicht unbedingt präzise formuliert und kundenfreundlich finde. Aber das ist ne andere Geschichte.

Hier geht es einzig und allein um Marketingmitteilungen von GOG selbst, also deren Newsletter. Den kannst du direkt nach Einlösen des Spiels sofort wieder abbestellen, worauf du nach Einlösen auch sofort hingewiesen wirst. Es wird ausschließlich ein Häkchen bei "Aktionen und Sonderangebote" unter Benachrichtigungseinstellungen deines Kontos gesetzt.

Ich habe seit 2013 auch noch keine unerwünschte Werbung oder Spam an die hier angemeldete Adresse bekommen.
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colorito: Ich habe seit 2013 auch noch keine unerwünschte Werbung oder Spam an die hier angemeldete Adresse bekommen.
Ich auch nicht. Zudem gibt es genug Möglichkeiten sich relativ gut abzuschirmen. Eine separate GOG-Mail-Adresse z.B. oder noch besser gleich eine Redirekt-Adresse anlegen. Wenn man dann noch einen Zahlungsdienstleister verwendet der die persönlichen Daten nicht weiter reicht und mittels Proxy/Tor im Netz unterwegs ist, dann hat GOG gar keine Daten von Relevanz.

Jedes US-Unternehmen im Netz sollte viel mehr Sorgen bereiten als der GOG Newsletter usw.
Vielen Dank GOG!
"Es geht hier ja auch darum, dass sich GOG immer als spielernah präsentiert und sich dann zeigt, dass dem gar nicht so ist. Mit Datenschutz scheint es GOG aber sowieso nicht so zu haben. Die Webseite verstößt auch Jahre nach dem DSGVO-Beschluss auch weiterhin gegen Datenschutzgesetze (war schon vor der DSGVO in Deutschland illegal). Bei mir hat GOG jedenfalls seine Glaubwürdigkeit verloren, bis die Missstände behoben sind (und zwar hoffentlich nicht erst als Reaktion auf die Datenschutzbehörden)."

Hust hust Mortal Kombat 1+2+3 immer noch nicht im deutschen GOG Store freigeschaltet hust hust.

So viel zum Thema.
Post edited April 01, 2021 by Polaris8Nicola7
high rated
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Polaris8Nicola7: "Es geht hier ja auch darum, dass sich GOG immer als spielernah präsentiert und sich dann zeigt, dass dem gar nicht so ist. Mit Datenschutz scheint es GOG aber sowieso nicht so zu haben. Die Webseite verstößt auch Jahre nach dem DSGVO-Beschluss auch weiterhin gegen Datenschutzgesetze (war schon vor der DSGVO in Deutschland illegal). Bei mir hat GOG jedenfalls seine Glaubwürdigkeit verloren, bis die Missstände behoben sind (und zwar hoffentlich nicht erst als Reaktion auf die Datenschutzbehörden)."

Hust hust Mortal Kombat 1+2+3 immer noch nicht im deutschen GOG Store freigeschaltet hust hust.

So viel zum Thema.
Du kannst sicherliche juristisch erstklassig und einwandfrei ausführen, wo genau "GOG gegen die DSGVO verstößt?"

Nicht böse oder provokant gemeint. Ich bin einfach nur neugierig. :-)
Da ich das alte XIII schon hatte, habe ich jetzt einen Key zu vergeben.
Gültig bis 15. April 2021 (11:59 PM GMT)UTC+2:00.
Ich habe ebenfalls einen Key für das gute alte XIII übrig.
Post edited April 02, 2021 by kultpcgames
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Schizo2015: das bezieht sich ja nicht nur auf den newsletter,sondern man gibt denen ja freie hand,mit meinen daten geld zu verdienen.
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colorito: Nein, das macht man nicht bzw. hat es vorher schon getan: Als Inhaber eines aktiven GOG-Kontos hast du deren Datenschutzbestimmungen bereits zugestimmt.
Nein, das ist ein weit verbreiteter Trugschluss. So einfach ist das eben NICHT!

Man kann einem Newsletter oder dem Verkauf von Kundendaten nach Europäischem und Deutschem Recht gar nicht per Datenschutzbestimmungen zustimmen.

Der Anbieter muss sich das je nachdem welche Daten zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden IMMER konkret einzeln und getrennt von individuellen Nutzern per opt-in bestätigen lassen. Ohne Einwilligung dürfen stets nur solche Daten verarbeitet werden, welche zwingend zur Abwicklung des beauftragten Geschäfts erforderlich sind: Die Erstellung von Käuferprofilen oder die werbliche Ansprache per Newsletter gehören da schon mal definitiv NICHT dazu.

Mehr noch: Eine Kopplung der Erstellung eines Kontos an die Einwilligung in eine werbliche Ansprache ist rechtlich gar nicht zulässig.

Die Datenschutzbestimmungen sind KEINE allgemeinen Geschäftsbedingungen und somit nicht Vertragsbestandteil. Ergo bedeutet das eben NICHT, dass der Shop alles was in den Datenschutzbestimmungen steht automatisch darf (oder muss). Das ist auch gar nicht Aufgabe der Datenschutzbestimmungen, sondern diese listen lediglich auf, wie der Shop im Falle (!) einer expliziten Einwilligung Geschäftstätigkeiten mit denen sie beauftragt, oder in welche Kunden eingewilligt haben ausführt. Das heißt, welche Formen der Datenverarbeitung es gibt, wie diese Daten gespeichert werden, welche Daten das betrifft, wer darauf Zugriff hat und was die Firma mit den Daten tut. Ferner eine Belehrung über die Rechte der Kunden ggü. dem Shopbetreiber.

Das ist auch logisch, denn ein Kunde, der nachträglich eine Einwilligung in eine werbliche Ansprache erteilt, bekommt ja deshalb keine neuen Datenschutzbestimmungen.

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Necromantress: Du kannst sicherliche juristisch erstklassig und einwandfrei ausführen, wo genau "GOG gegen die DSGVO verstößt?"
Ich vermute dem OP geht es u.a. um Tracking-Cookies. Hier sind sich EuGH und BGH einig, dass es nicht ausreichend ist den Kunden nur über Cookies zu informieren, sondern Kunden müssen aktiv die Wahl haben. Bevor eine Einwilligung vorliegt dürfen grundsätzlich keine nicht technisch notwendigen Cookies gesetzt werden.

Ferner setzt GOG nach eigener Aussage Google Analytics ein. Hier gibt es jedoch einige juristische Stellungnahmen welche davon ausgehen, dass Google Analytics grundsätzlich nicht DSGVO-konform eingesetzt werden kann.

Und es ist wohl auch das in der DSGVO verankerte Kopplungsverbot gemeint. Also das Verbot, den Abschluss eines Geschäftes von der Einwilligung in eine nicht zwingend notwendige Datenverarbeitung, bspw. einen Newsletter, abhängig zu machen.

Allerdings ist die Frage, ob dies tatsächlich rechtlich zu beanstanden ist, gar nicht so einfach zu beantworten. Denn dieses Kopplungsverbot wurde Anfang 2020 vom OLG Frankfurt wieder aufgeweicht. Demnach ist es eben doch zulässig, wenn der Gegenstand des Vertrags ein Geschenk ist und der Kunde durch die Ablehnung dessen nicht benachteiligt wird.

Die Begründung ist einleuchtend: Ohne diese Kopplung wären Gewinnspiele herkömmlicher Natur praktisch gar nicht mehr umsetzbar. Dies habe der Gesetzgeber mit dem Kopplungsverbot aber nicht beabsichtigt.

Das Urteil ist jedoch nicht höchstrichterlich, bezog sich eigentlich auf eben diese Gewinnspiele und es gibt gleichzeitig ein älteres Urteil des BGH, welches ausführt, dass die Ausnahme bei signifikantem Anteil geschäftlicher Kontakte mit Kindern und Jugendlichen eigentlich gar nicht angewendet werden darf. Sprich, ein Shop der Spiele verkauft dürfte eigentlich weiterhin nicht koppeln.

Auch die Begründung des BGH ist einleuchtend: Von Personen, welche die Rechtslage und deren Konsequenzen regelmäßig nicht vollständig überblicken können kann nicht erwartet werden, dass sie sich über die konkreten Folgen einer Einwilligung vorab vollständig im Klaren sind. Zu diesen Personengruppen gehören u.a. Erwachsene mit geistigen Behinderungen und Minderjährige. Selbst die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten oder Betreuers ist in diesem Fall nicht ausreichend, da nach Auffassung des BGH hier ein absolutes Kopplungsverbot besteht.

Eine finale rechtliche Bewertung würde ich mir als Laie aber auf keinen Fall zutrauen.
Post edited April 02, 2021 by Nervensaegen
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colorito: Nein, das macht man nicht bzw. hat es vorher schon getan: Als Inhaber eines aktiven GOG-Kontos hast du deren Datenschutzbestimmungen bereits zugestimmt.
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Nervensaegen: Nein, das ist ein weit verbreiteter Trugschluss. So einfach ist das eben NICHT!
[...]
Der Anbieter muss sich das je nachdem welche Daten zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden IMMER konkret einzeln und getrennt von individuellen Nutzern per opt-in bestätigen lassen. Ohne Einwilligung dürfen stets nur solche Daten verarbeitet werden, welche zwingend zur Abwicklung des beauftragten Geschäfts erforderlich sind: Die Erstellung von Käuferprofilen oder die werbliche Ansprache per Newsletter gehören da schon mal definitiv NICHT dazu.
[...]
Gut, das ist zwar richtig, aber etwas anderes habe ich auch gar nicht behauptet. Der Originaltext lautet nunmal:
"Ich bin damit einverstanden, Marketing-Mitteilungen von GOG Sp. z o.o. per Email, die mit meinem GOG-Konto verbunden ist, zu erhalten, um XIII zu beanspruchen."

Also gemäß Datenschutzrichtlinie: Opt-in zum Newsletter und dann ggf. sofort wieder Opt-out. Ich sehe hier keine Zustimmung zur Marketinganalyse oder der hemmungslosen Weitergabe von Daten, wie oben an mehreren Stellen suggeriert. Und allein darauf hat sich meine Aussage (hoffentlich offensichtlich) bezogen.

Wenn du andere Punkte in der Datenschutzrichtlinie siehst, denen ich damit zustimme und die sich nicht einfach durch Abwahl in den Einstellungen rückgängig machen lassen, wäre ich zwar verwundert aber sehr interessiert. Dann bitte mit genauer Erklärung.
Post edited April 02, 2021 by colorito
jetzt gibt es steel rats gratis,auch da verzichte ich xD,euch viel spass mit dem spiel.


p.s. übrige codes,kann man auch gerne den giveaway spenden,da freut sich bestimmt jemand.
Post edited April 02, 2021 by Schizo2015